Ab sofort stehen bei der österreichischen Förderstelle, dem Klima- und Energiefonds, wieder 20 Mio. Euro für neue, kleine Projekte zur Verfügung. Das ist manchen nicht genug.

PV-Dach
Rauf damit, solange die Förderung noch gut ist. Foto: Sharp

Die Nebel lichten sich. In Österreich soll der unheilvolle Klimawandel vor allem durch den Umstieg auf Erneuerbare Energien geschafft werden. Und dabei denkt die Bundesregierung in erster Linie an Wind- und Photovoltaikausbau. Allerdings vermutet Robert Wilfurth, PV-Unternehmer in Waidhofen an der Thaya (NÖ), dass vor allem große Anlagen von den gerade veröffentlichten Gesetzen (insbesondere das EAG) profitieren:

„Nachteile für Kleinanlagen noch härter als befürchtet“
„Die Nachteile für Kleinanlagen sind noch härter ausgefallen als befürchtet – werden aber beharrlich verschwiegen“ urteilt er. Und weiter: „Vorteile gegenüber dem aktuellen Ökostromgesetz haben nur die großen Anlagen ab 200 kWp bzw. bei Netzzutritt ab 30 kWp.“

Großanlagen mit osteuropäischen Handwerkern?
Der gewünschte Zubau wird also in erster Linie über Großanlagen erfolgen, prognostiziert der Solar-Unternehmer Wilfurth. Und dabei kämen oft  nicht einmal heimische Betriebe sondern Montagetrupps aus Osteuropa zum Zug. Die regionale Wertschöpfung als Chimäre.

Fördertopf fast leer
Aufgrund der großen Nachfrage wurde das Förderbudget für PV-Kleinanlagen nun um 20 Millionen aufgestockt. Damit hat Klimaschutzministerin Leonore Gewessler rechtzeitig den beinahe aufgebrauchten Fördertopf zur Förderung von Anlagen bis 50 Kilowatt wieder aufgefüllt. Ab sofort stehen bei der Förderstelle, dem Klima- und Energiefonds, wieder 20 Mio. Euro für neue Projekte zur Verfügung.

Aufstockung unumgänglich
„Die diesjährigen Fördermittel wurden beinahe vollständig abgerufen. Entsprechend groß war die Unsicherheit in den letzten Wochen die Errichter und potenzielle Anlagenbetreiber vor große Herausforderungen stellte. Daher war die vom PVA geforderte Aufstockung unumgänglich.“, kommentiert DI Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverband Photovoltaic Austria (PVA).

Nur mit Investiotionszuschuss
Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Für Antragstellungen ab 01.06.2021 gilt: Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist möglich.

150 - 250 Euro pro kWp
Pro Antrag werden maximal 50 kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Seit 22.12.2020 gelten folgende Förderpauschalen.
250 Euro/kWp für 0 bis 10 kWp
200 Euro/kWp für jedes weitere kWp zwischen > 10–20 kWp
150 Euro/kWp für jedes weitere kWp > 20 kWp bis 50 kWp

Eine Anlage mit 12 kWp Leistung erhält damit 10 x 250 Euro + 2 x 200 Euro = 2.900 Euro an Förderung.

Bonus für gebäudeintegrierte PV
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 Euro/kWp. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden “Photovoltaik-Anlagen 2020-2022”.

(hst)

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