Eine Kärntner Verordnung macht den Bau von Windkraftanlagen praktisch unmöglich, derzeit steht nur ein einziges Windrad in Kärnten, am Plöckenpass an der Italienischen Grenze.
Kärntens bis jetzt einzige Windkraftanlage am Plöckenpass. © energie:autark Kötschach-Mauthen
Seit 2012 gilt in Kärnten eine Verordnung, die den Windkraftausbau nur an jenen Standorten erlaubt, an denen sie kaum gesehen werden – bei Windkraftanlagen im alpinen Gelände praktisch unmöglich. Seit sie in Kraft ist, wurde in Kärnten kein Windrad gebaut, das einzige Windrad Kärntens am Plöckenpass steht dort seit 1997. Zum Vergleich: In den anderen Bundesländern wurden seit Inkrafttreten der Kärntner Verordnung 363 neue Windräder mit einer Gesamtleistung von 1.036 MW errichtet.

Eine neue Verordnung

Der Energiemasterplan Kärnten vom Mai 2014 definierte ein klares Ziel: bis 2025 soll es 50 Windkraftanlagen mit einer Stromproduktion von 250 GWh geben. Nun hatten Beteiligte und Betroffene bis 21. März die Möglichkeit, ihre Sicht die den Entwurf der Verordnung einzubringen. Ende April soll sie beschlossen werden. Die Verordnung wurde laut IG Windkraft aber nur mangelhaft evaluiert und der neue Begutachtungsentwurf sei dem alten sehr ähnlich, was zur Folge hätte, dass die neue Verordnung keinen Aufschwung in der Windkraft brächte. Stefan Moidl von der IG Windkraft kritisiert die Verordnung in einer Aussendung scharf: „Statt diese Möglichkeit zu nutzen und den Windenergieausbau in Kärnten mit geeigneten Rahmenbedingungen auf den Weg zu bringen, wird das Windkraftverhinderungsgesetz dauerhaft einzementiert.“

Windräder gehören zum Landschaftsbild

International und auch in Rest-Österreich ist es üblich die unmittelbare Sichtbarkeit in das Bewilligungsverfahren gemeinsam mit anderen Bereichen wie Raumordnung, Naturschutz oder Technik fachlich zu behandeln. „Windräder kann man eben nicht verstecken“, so Moidl. Die Verordnung soll das Kärntner Landschaftsbild schützen – das Landschaftsbild ist überall auf der Welt ein Argument gegen die Windkraft, doch in anderen Österreichischen Bundesländern ist das kein Grund für den Stillstand im Ausbau der Windkraft. Am Beispiel der Koralm, Grenzgebiet zwischen der Steiermark und Kärnten, zeigen sich die Auswirkungen der Verordnung besonders deutlich: während auf der einen Seite bereits 2016 mit dem Bau von 13 neuen Windrädern begonnen wird, stecken die Windräder auf der anderen Seite noch in Bewilligungsverfahren. In der Steiermark wurden in den letzten Jahren 36 Windräder gebaut und der größte Windpark der Steiermark befindet sich sogar in einem touristischen Gebiet, in Rossegers Waldheimat.

Artikel im Wirtschaftsblatt vom 9.1.2015

Artikel in der Kleinen Zeitung vom 23.3.2016

Presseaussendung der IG Windkraft

Leserbriefe, Anmerkungen, Kommentare bitte an redaktion(at)energie-bau.at

ebau newsletter