Nur gute Rauchwarnmelder sollten eingebaut werden, um nervende Fehlmeldungen zu vermeiden, sagt die Elektro-Innung. Eine Info-Kampagne wird gerade gestartet.
Bundesinnungsmeister Joe Witke und ABB-Manager Michael Kohlen starten eine Info-Kampagne zum Thema Rauchwarnmelder. Foto: Starmühler
Nachts, wenn der Schlaf nicht kommen möchte, nerven sie umso mehr, die rotblinkenden Rauchwarnmelder, die immer häufiger zu sehen sind. Doch das muss nicht sein, erklärt Bundesinnungsmeister Joe Witke: "Gute Rauchwarnmelder blinken nicht, sondern melden sich erst, wenn eine Störung vorliegt." Außerdem sollte man die Batterien - die 10 Jahre halten - gar nicht (leicht) ausbauen können. Denn ansonsten kann passieren, dass die Batterien für die Fernbedienung herhalten müssen.

In Österreich brechen jedes Jahr 25.000 Brände aus, mit erheblichen Folgen: rund 100 Tote, mehr als 300 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In fast allen Bundesländern ist daher die Installation von Rauchwarnmeldern in neu gebauten Wohnungen heute gesetzlich vorgeschrieben. Da Baurecht aber Ländersache ist, unterscheiden sich die gesetzlichen Vorschriften ­vor allem in Hinblick auf Fristenregelungen für bestehende Wohnungen.

Über all das macht die e-Marke Österreich im Rahmen einer Infotour aufmerksam.

e-Marke 

Hier sieht man, wie schnell sich ein Wohnzimmerbrand ausbreitet.

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