Der Vergleich von Förderungen für die Errichtung von PV-Anlagen bzw. Speichern kann zur geistigen Flucht inspirieren. Ein Überblick.
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So unterschiedlich wie die Lösungen in den einzelnen Bundesländern sind, sollte man meinen jedes hätte seine eigene Sonne. Andererseits: Im äußersten Westen und am östlichsten Ende unseres Landes herrscht gerade Einigkeit: In Vorarlberg und im Burgenland gibt es für PV-Errichtung derzeit vom Land das­selbe – nämlich gar nichts. Dazwischen liegen Kredite für die Wohn­bauförderung, Direktförderung von Investitionen und unterschiedliche Grenzwerte bei den Kriterien für PV-Leistung und Förder­höhe. Und einige Lichtblicke, bei denen Förderaktionen gerade vorbildlich dem Gebot der Stunde folgen. 


ÖSTERREICH - Das zahlt der Bund

Kleine Anlagen mit 275 €/kWp für freistehende Anlagen und Aufdach­anlagen sowie 375 €/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen werden gefördert. Dafür steht ein Budget von 17 Mio. € zur Verfügung. Förderende ist der 14.12.2015. Die Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen ist nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden. Dabei sind nur 5 kWp einer Anlage förderbar.

Neu ist 2015:
 Die Anlage muss 12 Wochen ab Registrierung errichtet werden, spätes­tens jedoch bis 7. März 2016 (wenn die Registrierung am 14. ­Dezember 2015 erfolgte).
 Die Förderung von Gemeinschaftsanlagen mit mind. 2 Wohn- bzw. ­Geschäftseinheiten und max. 5 kWp/Person (max. 30 kWp in Summe) ist möglich. Es muss jedoch jeder Beteiligte einen separaten Förder­antrag stellen.
 Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort).



WIEN - Dort beginnen, wo der Bund aufhört

Von der Stadt Wien werden ausschließlich jene Anlagenleis­tungen gefördert, die über 5 kWpeak hinausgehen. Das Ausmaß der Förderung der Stadt Wien beträgt maximal 40% der förderungsfähigen Gesamtkosten in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses. Es ist eine Förderungsobergrenze von 400 € pro kWpeak vorgesehen. Das gilt gleichermaßen für private Investoren und für betriebliche Anlagen.Bei der Antragstellung muss die Gesamtleistung der Anlage angegeben werden, die anteilige Förderung durch das Land Wien wird anschließend von der Abwicklungsstelle berechnet.

Info:
Private Antragsteller: Abwicklungsstelle KPC
Serviceteam Photovoltaik, 01/316 31-730, pv@kommunalkredit.at
Betriebliche Antragsteller: Energieplanung (MA 20),
Tel.: +43/1/4000-88305, -88306, post@ma20.wien.gv.at

Update:
Die Stadt Wien fördert neben Photovoltaik-Anlagen werden im Rahmen eines Pilotprojekts bis Ende 2015 auch Speicher und Hybrid-Anlagen gefördert. Mehr Infos dazu gibt's hier - Förderschwerpunkt Sonnenenergie der MA20 (Energieplanung).


NIEDERÖSTERREICH - Mama, den Kredit hamma

Im größten Bundesland basiert die Förderung auf Darlehen. Für Eigenheimsanierung gibt es einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Darlehen besteht aus einem jährlichen Zuschuss von 3 % der förderbaren Sanierungskosten über die Dauer von zehn Jahren (nicht rückzahlbar, gesamt also 30 %). Bei der Errichtung von Eigenheimen vergibt das Land ein Landesdarlehen mit einer Kredittilgung von 1 % (Laufzeit 27,5 Jahre). Handelt es sich um ein Passivhaus, wird mit einem Darlehen von 50.000 € gefördert. Hat eine Photovoltaikanlage die Mindestgröße von 2 kWp, erhöht sich das Darlehen um 10.000 €. Die Förderungen für Sanierung und Errichtung von Wohnbau werden im Zug der Wohnbauförderung gewährt. Bei der Installation von Photovoltaikanlagen auf einem öffentlichen Gebäude werden 30 % der Anschaffungskosten mit bis zu 5.000 € gefördert.

Info: 
Wohnbauhotline: +43/2742/221 33
www.noel.gv.at/bauen-wohnen/sanieren-renovieren.html


OBERÖSTERREICH - Jetzt wird gespeichert
Seit 4.5.2015 werden Ankauf und die Installation von stationären Solarstromspeichern auf ausschließlich Lithium-Technologie-Basis für die Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen bis max. 50 kWp am selben Standort gefördert. Das Ausmaß der Förderung beträgt bis zu 400 € je kWh Nennkapazität und maximal 50 % der Brutto-Anschaffungskosten. Gefördert werden maximal die ersten 6 kWh Nennspeicherkapazität des Speichers. Die Photovoltaikanlage selbst ist nicht Gegenstand dieser Förderaktion. ­
Eine Kumulierung eventueller Förderungen von Energiehändlern oder Gemeinden mit der Landesförderung ist zulässig, mit einer Investitions­förderung des Bundes aber nicht.

Info: 
www.land-oberoesterreich.gv.at



SALZBURG - Die große Solaroffensive
Gefördert werden PV-Anlagen für Privathaushalte ab 1 kWp bis 3 kWp mit 600 € pro kWp. Ebenfalls werden zweiachsig nachgeführte Photo­voltaikanlagen in Freiaufstellung bis zu einer Größe von max. 2 kWp mit 900 € pro kWp (max. 1.800 €/Anlage) gefördert. PV-Förderungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gehen bis 25 kWp. (Ab 5 kWp gibt es einen Sockelbetrag von 1.000 €.) Andere Anlagen werden auf Antrag auch gefördert. Die PV-Förderung für abwasserbehandelnde Betriebe umfasst Anlagen bis 100 kWp. Gemeindeeigene Gebäude können eine Förderung der Errichtung von Photovoltaikanlagen mit einem Pauschalfördersatz von 15 % pro Anlage erhalten.
Seit 13. März 2015 fördert das Bundesland Salzburg auch PV-Anlagen auf ­Betrieben (ab dem 6. kWp einer PV-Anlage), wenn eine Eigenverbrauchsquote von mindestens 60 % sichergestellt ist. Diese Förderungsaktion läuft bis 31. Dezember 2016. Darüber hinaus werden PV-Anlagen in ­Kombination mit Wärmepumpen gefördert.

Info:
Landesregierung Abteilung 4:
Energiewirtschaft und -beratung
0662/8042-3151
Gesamte Förderrichtlinie:
www.salzburg.gv.at/photovoltaik-richtlinie.pdf



KÄRNTEN - Wohnbauförderung für PV
Kärnten fördert PV-Anlagen im Zug der Wohnbauförderung. Im Fall ­einer Wohnhaussanierung (mind. 5 Jahre nach Bauvollendung) ist bei erst­maliger Errichtung einer Photovoltaikanlage die Höhe der förderbaren ­Kosten mit 4.000 € pro installiertem kWp, maximal bis zu 20.000 € für 5 kWp je Wohneinheit begrenzt.
Beim Neubau beträgt der Erhöhungsbetrag für Photovoltaikanlagen 2.400 € pro installiertem Kilowatt-peak, maximal bis zu 12.000 € für 5 kWp je Wohneinheit.

Info:
Landesregierung, Abteilung 2,
Unterabteilung Wohnungs- und Siedlungswesen
0 50/536 – 12442 oder 05 0536 – 12443
www.wohnbau.ktn.gv.at



STEIERMARK - Direktförderung

In der Steiermark gibt es eine ­Direktförderung von Photovoltaik-Anlagen (Förderaktion bis 31. Dezember 2015). Sie ist nur im Ausmaß ihrer anteilsmäßigen Zurechenbarkeit zu Wohnnutzflächen oder zu Flächen von Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen sowie öffentlichen Sportanlagen möglich. Die Mindestleistung für die Förderung beträgt 1,5 kWp (bei neuen Anlagen) und 1,5 kWp (bei Erweiterung). Die maximal förderbare ­Leistung der Anlage ist 3 kWp (1.075 €), im Geschosswohnbau 15 kWp (2.395 €). Außerdem fördert das Land bis Ende des Jahres elektrische Energie­speicher (auch mit Direktförderung kombinierbar). Von 1.4. bis 30.9.2015 gibt es eine Photovoltaik-Förderung für Investitionen zur ­Errichtung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen, an ­denen Privatpersonen Anteile erwerben und die sie an den/die AnlagenbetreiberIn zurückvermieten (Gebäudeintegrierte ­Anlagen ab 50 kWp, Freiflächenanlagen ab 100 kWp).

Info:
Infozentrale für Energie und Wohnbau des Landes Steiermark
0316/877-3955, www.wohnbau.steiermark.at

TIROL, VORARLBERG, BURGENLAND - Leider nein!

Eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen und/oder Stromspeicher in Form eines einmaligen Zuschusses lief am 30. April 2015 aus. Auf Nachfrage bei der Burgenländischen Energieagentur haben wir erfahren, dass derzeit eine Verlängerung im Gespräch sei. Ob es dazu kommt, stand bei Redaktionsschluss nicht fest.

Tirol bietet für heuer keine landesspezifische Förderung an. Ob und wenn ja, wann es wieder Förderaktionen des Landes geben würde, konnte man uns bei Nachfrage nicht sagen.

Auch Vorarlberg bietet derzeit keine Förderaktion. Hier ­erhielten wir ebenfalls nur die Auskunft, dass nicht bekannt sei, ob und wann wieder gefördert würde.

Dieser Text erschien als zweiteilige Serie im energie:bau Magazin. Hier geht's zum ePaper!

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