Die neue Direktförderung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zielt vor allem auf ländliche Regionen ab.
Bis 11. November kann um die Förderung angesucht werden. Foto: Klima- und Energiefonds / © Hans Ringhofer
Betriebe aus Gemeinden mit weniger als 30.000 Einwohnern können ab sofort um Unterstützung ansuchen. Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen größer als 5 kWpeak und bis inklusive 30 kWpeak. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen beträgt 275 Euro pro kWpeak, für gebäudeintegrierte Anlagen gibt es 375 Euro prokWpeak. Pro Antragsteller und Standort kann nur für eine Anlage angesucht werden, für unterschiedliche Standorte sind aber mehrere Anträge möglich.

„Es ist sinnvoll, Sonnenenergie in der Land- und Forstwirtschaft zu nutzen. Zum einen, weil der Stromverbrauch in diesem Bereich groß ist und zum anderen, weil viele großen Dachflächen für die Errichtung neuer Anlagen zur Verfügung stehen. Das bringt uns der Energiewende wieder einen Schritt näher“, so Stephan Pernkopf, niederösterreichischer Energie-Landesrat. Die Förderaktion ist Bestandteil des Österreichischen Programms für ländliche Entwicklung für die Periode 2014-2020. Insgesamt stehen Fördermittel in der Höhe von 4 Millionen Euro zur Verfügung, eingereicht werden kann ausschließlich elektronisch bis 13.11.2015, 12 Uhr. Ab der Förderzusage hat der Antragsteller ein Jahr lang Zeit, die Anlage zu installieren und in Betrieb zu nehmen.

Infos zur Förderung Photovoltaik-Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft

Online Antragstellung

Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung

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