Für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen 2012“ des Klima- und Energiefonds stehen insgesamt 25,5 Mio. Euro zur Verfügung. Die Förderungsbeiträge sind allerdings geringer als im Vorjahr.
Einen Förderantrag auszufüllen zahlt sich in jedem Fall aus, auch wenn man 2012 weniger bekommt als im Vorjahr.
Der Antrag auf Förderung kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages nach Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt.

Bei der Förderhöhe unterscheiden sich folgende Anlagen:
  • Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.
  • Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.
Wer auf eine Förderung wie 2011 gehofft hat, wird leider enttäuscht. Die Beträge fallen in diesem Jahr geringer aus. Bei Aufdach-Anlagen bekommt man heuer um insgesamt 300 Euro weniger Förderung, bei GIPV sind es stolze 450 Euro.

Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss aus diesem Grund auch gewährleistet sein. Es gibt jedoch keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.

Weiters muss bei der Beantragung einer Förderung beachtet werden:
  • Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
  • Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
  • Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
  • Pro Förderwerber kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.
Der Einreichzeitraum läuft von 23. April bis 30. Juni 2012.
Details zum Förderablauf (Förderkriterien, Förderberechnung etc.) unter: www.pv2012.at

Leserbriefe, Anmerkungen, Kommentare bitte an redaktion(at)energie-bau.at

ebau newsletter