Bei der Förderhöhe unterscheiden sich folgende Anlagen:
- Für freistehende/Aufdach-Anlagen bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 800,- Euro/kWpeak.
- Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kWpeak gilt die Förderpauschale von 1.000,- Euro/kWpeak.
Vor Antragstellung ist die Beauftragung zur Errichtung der Photovoltaik-Anlage an ein Fachunternehmen zu erteilen. Gefördert werden ausschließlich neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlagen muss aus diesem Grund auch gewährleistet sein. Es gibt jedoch keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5 kWpeak.
Weiters muss bei der Beantragung einer Förderung beachtet werden:
- Die Erweiterung von bestehenden Anlagen wird nicht gefördert.
- Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
- Anlagen, die in Eigenregie errichtet werden, sind somit von der Förderaktion ausgeschlossen.
- Pro Förderwerber kann nur für eine Photovoltaik-Anlage unabhängig vom Standort angesucht werden.
Details zum Förderablauf (Förderkriterien, Förderberechnung etc.) unter: www.pv2012.at