Die Steiermark stellt sich beim Ökostromausbau selbst ein Bein. Meinung eines Landes-Gutachters: Aus Behördensicht sind weitere Windräder am Steinriegel bei Ratten optisch nicht zumutbar.
Zehn Windräder drehen sich bislang am Steinriegel bei Ratten. Ob noch mehr dazu kommen, ist fraglich. Foto: Ecowind
Das Vorhaben der Firma Ecowind (Planer und Errichter von Windparks), die Erweiterung des Windparks am Steinriegel bei Ratten, droht an einem UVP-Sachverständigen des Landes zu scheitern.

Noch vor einem Jahr war die Stimmung eine ganz andere. Die Bundesregierung machte über das Ökostromgesetz 80 Mio. Euro für den raschen Ausbau der Windkraft locker, zuvor hatte die Landesregierung ihre „Energiestrategie 2025“ abgesegnet, die eine Verdoppelung der Windkraftleistung im Land vorsieht.

Für viele Projektplaner gibt es nun aber ein bitteres Erwachen. Aufgrund lokaler Widerstände musste die Energie Steiermark bereits drei ihrer geplanten vier Windpark-Standorte aufgeben. Nun wackelt mit dem Ausbau des Windparks Ratten auch das größte Windstromprojekt der Steiermark.

Zu den bestehenden zehn Windrädern sollen elf hinzukommen, die dann insgesamt (je nach Berechnung) 20.000 bis 38.000 Haushalte mit Strom versorgen könnten. Die Größe des Parks macht eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig - zum ersten Mal bei einem steirischen Windkraftprojekt.

Der für den Landschaftsschutz zuständige UVP-Gutachter des Landes Johann Kolb (Fachabteilung 17 A) lässt an dem Vorhaben aber kein gutes Haar. In seiner schriftlichen Stellungnahme, die der Kleinen Zeitung vorliegt, erwartet der Sachverständige durch das Projekt „unvertretbare nachteilige Auswirkungen“. Die in den Einreichunterlagen angeführte Akzeptanz der Windräder durch die Anrainer sei nur eine „gewagte Hypothese“, die „bestenfalls als gravierende Abstumpfung menschlicher Sensibilität“ zu werten sei. In Wahrheit sei ein solcher Windpark „schlicht eine unpassend wirkende, landschaftlich unakzeptable Konzentration von Windrädern“, stellt der Sachverständige fest. Eine Entscheidung der Behörde soll spätestens im Sommer erfolgen.

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