„Gasstreit“ einmal anders: Dem deutschen Energiekonzern Eon ist es ab sofort per Gerichtsbeschluss verboten, den (nicht näher spezifizierten) „Wärmemarkt“ als Grund für weitere Preiserhöhungen anzugeben.
Das ist das erfreuliche Ergebnis eines mehr als vierjährigen Verfahrens am Hamburger Landgericht. Der Streitpunkt: Eine „Preisanpassungsklausel“, die es dem Konzern bisher erlaubte, den Gaspreis ohne nähere Angaben von Gründen zu erhöhen. Der Preis müsse „an die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt angepasst“ werden, so die umstrittene Formulierung.

Zumindest in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern darf sich Eon nun also nicht mehr auf den Wärmemarkt ausreden. Die Begründung des Gerichts: die offenkundig fehlende Transparenz und die „unangemessene Benachteiligung“ der 650.000 betroffenen Kunden durch die ungerechtfertigten Preiserhöhungen.

53 Eon-Kunden hatten 2004 mit Unterstüzung der Verbraucherzentrale Klage gegen Eon eingereicht. 30.000 weitere Kunden haben dem Konzern seit Prozessbeginn die Zahlung ihrer Gasgebühr verweigert.

Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale spricht von einem „Sieg für alle Gaskunden in Deutschland“. Nun könnten sich alle Gaskunden gegen ähnliche Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen wehren. Ein – vielleicht auch für Österreich? – richtungweisendes Urteil.

Quelle: FTD.de

Bild: Commons

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