Nach Protesten der Bauwirtschaft wird laut „FAZ“ die Verbrennung von Styropor zusammen mit anderen Stoffen mit Einschränkungen wieder erlaubt.
In Österreich gilt HBCD-haltiges Styropor nicht als gefährlicher Abfall. Foto: pixabay.com
Immer mehr Bundesländer lockern demnach ihre Vorschriften für die Entsorgung von alten Dämmplatten aus Polystyrol bzw. Styropor. Nach Gesprächen mit Branchenvertretern würden immer mehr Hilfslösungen entwickelt, die die eigenen, von der Länderkammer beschlossenen Vorschriften gesichtswahrend umgehen, heißt es. Mit Anfang Oktober wurde in Deutschland der dem Styropor beigemischte und vermutliche krebserregende Flammenhemer HBCD verboten. Dadurch gelten dort nun nahezu alle Styropordämmungen, die bis Ende 2014 produziert wurden, mit einem Schlag als Sondermüll und müssen gesondert gesammelt und verbrannt werden.

Eine Situation, auf die weder Entsorger und Baubetriebe vorbereitet waren, denn die bislang geübte Praxis der Mischsammlung und gemischte Verbrennung sei damit passé: „Die neuen Vorschriften sorgen für erhebliche Unruhe, die meisten Müllverbrennungsanlagen nehmen Styropor nicht mehr an. Zum einen fehlt ihnen die für die Verbrennung von gefährlichem Abfall notwendige Genehmigung. Zum anderen stellt der hohe Heizwert des aus Öl hergestellten Polystyrols die Anlagen vor Probleme“, schreibt die „FAZ“ in ihrer Printausgabe.

Nach den anhaltenden Protesten sollen nun etwa Müllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg weiter Mischmüll vom Bau verbrennen dürfen, solange der Volumenanteil von HBCD-Dämmmaterial unter 5 Prozent liegt, heißt es weiter. Die Genehmigungsprozesse für Verbrennung von gefährlichem Müll wolle das Ministerium zwar nicht lockern, die „formelle Hürde“ könnten die Anlagenbetreiber jedoch überwinden, indem sie „lediglich den notwendigen Antrag für eine Zusatzgenehmigung stellten. Die Behörden würden dann nach Unterstellers Worten das Verbrennen von HBCD-haltigen Stoffen mit Blick auf die schwierige Entsorgungslage bis zur Genehmigung dulden. Mit anderen Worten: Sie dürfen gefährlichen Abfall verbrennen, auch ohne Genehmigung.“

Auch das deutsche Bundesland Rheinland-Pfalz habe die Vorgaben weit gefasst, dort würden sogar 10 Prozent Volumenbeimischung erlaubt. Aus anderen Bundesländern gebe es ebenfalls sehr lösungsorientierte Ansätze, allerdings: „Von einer Lösung wollen die Branchenvertreter noch nicht sprechen, aber aus dem Entsorgungsnotstand sei ein Entsorgungsengpass geworden.“

Quelle: FAZ

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