Drei Förderpakete des Klima- und Energiefonds sind angelaufen: Unterstützt werden Photovoltaik, Holzheizungen und kleine Solarthermieanlagen, für die Aktionen stehen 25 Millionen Euro zur Verfügung.
Seit 24. Februar kann um die Förderungen angesucht werden. Foto: pixabay.com
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen stehen insgesamt 17 Millionen Euro Förderbudget bereit. Neben Privatpersonen können erneut auch Betriebe, Vereine oder Institutionen ihre neu errichtete Anlage einreichen. Pro Antrag werden maximal 5 kW einer Anlage gefördert, die Förderpauschale für freistehende Anlagen bzw. Aufdachanlagen beträgt 275 Euro/kW, für gebäudeintegrierte Anlagen 375 Euro/kW. Neu ist in diesem Jahr die Fördermöglichkeit für Gemeinschaftsanlagen. Durch die Aktion könnten 2015 weitere 13.000 Anlagen errichtet werden, so der Klima- und Energiefonds.
 
Auch in diesem Jahr sind Privatpersonen aufgerufen, sich von ihren alten, fossilen Heizungen zu trennen und auf klimaneutrale Heizungsanlagen zu setzen. Gefördert werden Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte bis hin zu vollautomatischen Pelletkaminöfen. Ausgenommen sind aber etwa Kamin- oder Kachelöfen, bei denen das klassische Scheitholz zum Einsatz kommt. Den Ersatz von Zentralheizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen befeuert werden, bzw. den Ersatz von elektrischen Nacht- oder Direktspeicheröfen durch Kessel, die mit Hackgut oder Pellets befeuert werden, unterstützt der Klima- und Energiefonds 2015 pauschal mit 2.000 Euro pro Anlage. Der Tausch alter Holzheizungsanlagen wird mit 800 Euro unterstützt , Pelletkaminöfen werden pauschal mit 500 Euro gefördert. Das Budget für diese Aktion beträgt 5 Millionen Euro.
 
Die Hälfte des Energiebedarfs in Österreich wird für Wärme und Kühlung benötigt, hier sieht der Klima- und Energiefonds große Potenziale für Einsparungen und den Umstieg auf erneuerbare Energiequellen und stellt daher 3 Millionen Euro Fördergelder bereit. Unterstützt wird die privater Solaranlagen zur Beheizung von Gebäuden und/oder zur Warmwasserbereitung in Gebäuden, die älter als 15 Jahre sind. Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung gebrauchter Kollektoren können nicht gefördert werden.
 
Weitere Förderaktionen zum Ausbau erneuerbarer Energien, z.B. Photovoltaik für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, starten demnächst. Insgesamt stehen für den Ausbau erneuerbarer Energien im heurigen Jahr Mittel in der Höhe von 36,6 Millionen Euro zur Verfügung.
 

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